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Keramische Teilkronen dürfen und können substanzschonender sein

Für metallische Teilkronen gilt bei den gesetzlichen Krankenkasse, dass alle Höcker eines Zahnes überkuppelt sein müssen:

„Die Präparation einer Teilkrone erfordert die Überkupplung aller Höcker eines Zahnes. Die Präparation einer Teilkrone ist überwiegend supragingival und bedeckt die gesamte Kaufläche und somit sämtliche Höcker.“ [Einheitlicher Bewertungsmaßstab – Teil 5. Nr. Bew.-Zahl 20, c)  eine metallische Teilkrone (3.). Stand März 2009]

Dagegen wird für die keramische Teilkrone als gleichartige Versorgung, also unter Anrechnung eines Festzuschusses, eine minimalinvasive Präparationsweise als möglich angegeben.

Es muss demnach für eine keramische Teilkrone mindestens ein okklusaler Anteil des Arbeits- oder Scherhöckers erfasst sein:

„Die keramische Teilkrone wird als gleichartige Leistung der partiellen Kronen (PK) bewertet. Entsprechend den befundbezogenen Festzuschüssen liegt die Indikation für die Versorgung eines Zahnes mit einer partiellen Krone dann vor, wenn der Zerstörungsgrad eine konservierende Füllungstherapie dauerhaft nicht möglich macht, aber ausreichend Zahnsubstanz vorhanden ist, eine partielle Krone zu fertigen, die mindestens einen okklusalen Anteil des Arbeits- oder Scherhöckers erfasst. Die Herstellung der keramischen Teilkrone unterliegt anderen Präparationsregeln, als die Herstellung der metallischen Teilkrone. Hierbei sind die Herstellerangaben und der wissenschaftliche Erkenntnisstand zu beachten. Wenn aufgrund des keramischen Materials oder aufgrund adhäsiver Techniken weniger Zahnsubstanz präpariert werden muss, kann die Form der keramischen Teilkrone von der Form einer metallischen Teilkrone abweichen.“ [a. a. O.]

Es wäre also schade, wenn man, um einer vermeindlichen Abrechnungsbestimmung zu genügen, bei keramischen Teilkronen alle Höcker eines Zahnes überkuppeln würde. Vielmehr ist es gemäß er Abrechnungsbestimmung völlig ausreichend, wenn mindestens ein okklusaler Anteil eines Höckers erfasst ist.

Referenzen:

  1. BÖHM, S. (2009). „Änderungen in der Roten Abrechnungsmappe – Teil 1“ kzvb TRANSPARENT Heft 7/2009 16-19.
  2. (KZVB), K. V. B. (2009). Rote Abrechnungsmappe. Einheitlicher Bewertungsmaßstab – Teil 5. Nr. Bew.-Zahl 20, c)  eine metallische Teilkrone (3.). Stand März 2009

Zuhören

Das moderne Konzept bei der Auswahl zahnmedizinischer Behandlungsalternativen ist die gemeinsame Entscheidungsfindung zwischen Patient und Arzt. Der englische Ausdruck ist „Shared Decision Making“.

Eine notwendige aber nicht hinreichende Voraussetzung für das Shared Decision Making ist, dass der Zahnarzt auf das hört, was der Patient zu sagen hat. Hier sind ein paar simple Regeln des Zuhörens und der Gesprächskultur:

Beide, Arzt und Patient, sitzen körperlich in Augenhöhe auf ähnlichen Möbeln. Keine gleichberechtigte Sitzanordnung ist vorhanden, wenn der Patient auf dem Behandlungsstuhl liegt und der Zahnarzt, vielleicht noch mit irgendwelchen Instrumenten (Waffen) in der Hand und einer Maske vor dem Gesicht dem Patienten erklärt, wo es lang geht und was gemacht werden „muss“.

Der Zahnarzt sollte vor allem zuhören, wenn die Situation emotional wird, wenn Missverständnisse möglich sind, wenn er vom Patienten dringend Informationen benötigt – und das ist fast immer der Fall. Je besser man dabei dem Patienten zuhört, desto besser wird der Patient wiederum dem Arzt zuhören. Je mehr Aufmerksamkeit man jemandem widmet, der spricht, desto mehr Aufmerksamkeit erhält man selbst, wenn man an der Reihe ist, etwas zu sagen.

  1. Der Mensch hat zwei Ohren und nur einen Mund. Das Verhältnis von Zuhören und Sprechen sollte ebenso sein, zwei zu eins, 2(Ohren)/1(Mund).
  2. Augenkontakt herstellen, aber nicht anstarren. Das zeigt dem Gesprächspartner, dass man aufmerksam ist.
  3. Notizen machen. Das unterstützt das Gedächtnis und man zeigt, dass man das vom Patienten gesagte wichtig findet.
  4. Aussprechen lassen, gleichgültig, wie enthusiastisch man selbst sprechen möchte.
  5. Man sollte dem Patienten Zeit geben und versuchen alle wichtigen Informationen zu erhalten. Bisweilen kommen erst ganz zum Schluss entscheidende Punkte, die der Patient aus Angst oder Schamgefühl zurückgehalten hat. Hier ist es klug auch am Ende des Gesprächs noch ein wenig zu warten, ob der Gesprächspartner noch etwas auf dem Herzen hat, mit dem er bisher noch nicht rausgerückt ist. Hier helfen Fingerspitzengefühl, Geduld und Erfahrung.
  6. Wenn der Patient spricht, sollte man auf natürliche Weise zeigen, dass man zuhört, indem man z. B. „Ja“ sagt, oder „ich verstehe“ oder indem man nickt usw..
  7. Mit Beurteilungen sollte man sich zurückhalten und eher Verständnis demonstrieren.
  8. Wenn der Arzt etwas nicht versteht, sollte er nachfragen.
  9. Eine Technik des Weiterfragens in den wesentlichen Punkten ist oft angezeigt.
  10. Vor einer eigenen Äußerung ruhig eine Pause einlegen und nachdenken.
  11. Als Mnemotechnik (Gedächtnistechnik) kann man innerlich kurz rekapitulieren, was gesagt wurde.

Wie gut sind vorbeugende Maßnahmen?

Ein Bekenntnis, Vorbeugen sei wichtiger als Heilen, wird überall schnell gegeben. Jeder Arzt und Zahnarzt, jeder Gesundheitspolitiker und Patient stimmt dem zu. Natürlich will keiner krank werden und jeder will seine Gesundheit erhalten.

Welche Dinge führen aber zur Erhaltung der Gesundheit? Wie wirksam sind diese Maßnahmen?

Wer darüber genauere Auskunft möchte, sucht nach messbaren Ergebnissen und zuverlässigen wissenschaftlichen Methoden. Die bloße Meinung oder die persönliche Erfahrung, selbst die Ansicht von „Autoritäten“, reicht hier nicht aus.

Wie kann man also die Wirkung einer vorbeugenden Methode messen?

Hier bietet die Statistik Hilfe. Für den einzelnen Menschen weiß man nicht sicher, ob er, wenn er jetzt gesund ist, später einmal krank wird. Man untersucht also nur das Risiko der Menschen, eine bestimmte Krankheit zu bekommen.

Und bei den vorbeugenden Maßnahmen untersucht man die Verringerung dieses Risikos.

Der leicht verständliche statistische Fachausdruck ist „Risikoreduktion“.

Das Risiko bestimmt sich aus dem Verhältnis der Erkrankten zur Gesamtzahl der untersuchten Menschengruppe. Zum Beispiel konnte man aufgrund der Daten im Jahr 2005 bei Kinder (12 Jahre) ein Kariesrisiko von 30% feststellen. Das Kariesrisko für Zwölfjährige betrug somit 0,3 (=30%).

Abstrakt drückt man das so aus:

a ist die Anzahl erkrankten Personen

b ist die Anzahl der nicht Erkrankten

Das Risiko ist das Verhältnis von den Erkrankten (a) zu allen Personen, erkrankt und nicht erkrankt (a+b).

R (Risiko) = a / a + b

Jetzt ist natürlich für vorbeugende Maßnahmen interessant, wie stark sie das Risiko senken. Es kann also durch prophylaktische Interventionen nicht mit absoluter Sicherheit bei dem Einzelnen verhindert werden, dass er erkrankt. Was erreicht werden kann, ist, dass das Risiko zu erkranken sinkt.

Wenn zum Beispiel eine neue Zahncreme zum Schutz vor Karies in der Testgruppe das Risiko für Karies bei 12jährigen auf 10% oder 0,1 senkt, dann wäre das im Vergleich zur Kontrollgruppe mit einem Risiko von 0,3 ein schöner Erfolg.

Die absolute Risikoreduktion würde dann 0,2 oder 20% betragen (0,3 – 0,1).

Beeindruckender, und damit für Werbezwecke geeigneter, ist die relative Risikoreduktion.

Die relative Risikoreduktion ist das Verhältnis der Risikoreduktion zum Risiko der Kontrollgruppe: 0,2 / 0,3 = 0,66

In Prozent ausgedrückt reduziert sich das relative Risiko um 66%. Das klingt natürlich besser als die absolute Risikoreduktion von 20%.

Referenzen:

  1. Feinstein, A. R. (2002). Principles of medical statistics. Boca Raton London New York Washington, D.C., Chapman & Hall/CRC. S. 340 ff.
  2. BROWNSON, R. C. and D. B. PETITTI, Eds. (1998). Applied Epidemiology: Theory to Practice. Oxford New York, Oxford University Press. S. 229 ff.
  3. Relative risk. (2009, June 15). In Wikipedia, The Free Encyclopedia. Retrieved 10:49, October 27, 2009, from http://en.wikipedia.org/w/index.php?title=Relative_risk&oldid=296542914
  4. Relative risk reduction. (2009, June 16). In Wikipedia, The Free Encyclopedia. Retrieved 10:47, October 27, 2009, from http://en.wikipedia.org/w/index.php?title=Relative_risk_reduction&oldid=296733450
  5. Grischa Brauckhoff, T. K., Birte Holtfreter, Olaf Bernhardt, Christian Splieth, Reiner Biffar und Anke-Christine Saß, Ed. (2009). Mundgesundheit. Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Robert Koch-Institut, Statistisches Bundesamt.


Wie gut sind wissenschaftliche Studien? Eine Antwort gibt „Jadad-Scale“

Patienten und Zahnärzte wollen wissen, wie gut ein Verfahren z.B. die Vorbeugung gegen Karies mit Silber-Amin-Fluoriden ist. Man könnte die „Informationsmaterialien“, also die Werbung der Hersteller entsprechender Präparate heranziehen. Das wäre einseitig, die Gefahr ist groß, dass der Nutzen übertrieben und unerwünschte Nebenwirkungen heruntergespielt werden.

Wirklich unabhängige wissenschaftliche Studien können verläßlichere Informationen für die Bewertung eines Verfahrens geben. Aber auch hier stellen sich Fragen. Nicht alle wissenschaftlichen Arbeiten sind gut. Manche Studien sind nur mittelmäßig und mache Untersuchungen sind in Methode und Durchführung unzureichend.

Wie findet man also die guten, zuverlässigen Studien heraus? Der bekannteste Maßstab für die Methode wurde an der Universität Oxford entwickelt. Er heißt „Jadad-Scale“ und ist nach dem Mediziner Alejandro Jadad-Bechara benannt.

Es werden 0 bis 5 Punkte vergeben. Für die folgenden Fragen gibt es Punkte oder Punktabzüge:

  1. Wurde die Studie als randomisierte Studie beschrieben? Wenn ja, 1 Punkt.
  2. War die Randomisierung sachgerecht? 1 Punkt bzw. 1 Punktabzug.
  3. Wurde die Studie als doppelblind beschrieben? 1 Punkt
  4. War die doppelte Verblindung sachgerecht? 1 Punkt bzw. 1 Punktabzug.
  5. Wurden Ausfälle begründet? 1 Punkt

Der Jadad-Scale dient der schnellen Beurteilung der methodischen Qualität von Studien. Er kann als Kriterium der Auswahl von Studien für Metastudien verwendet werden. Zur Vermeidung von Bias sollte der Scale von mindestens zwei Personen durchgeführt werden.

Referenzen:

  1. Jadad, A. R., R. A. Moore, et al. (1996). „Assessing the quality of reports of randomized clinical trials: Is blinding necessary?“ Controlled Clinical Trials 17(1): 1-12.
  2. Jadad scale. (2009, August 22). In Wikipedia, The Free Encyclopedia. Retrieved 09:30, October 24, 2009, from http://en.wikipedia.org/wiki/Jadad_scale

Zahnzwischenraumbürstchen + Zahnbürste > Zahnbürste?

Metastudien sind Zusammenfassungen von mehreren Einzelstudien zu einer bestimmten Frage. Hier geht es darum, ob Zahnzwischenraumbürstchen sinnvoll sind. Genauer untersucht wurde der Effekt auf:

  • Zahnbelag
  • Zahnfleischentzündung und
  • Sondierungstiefen von Zahnfleischtaschen (als Maß für die Schwere einer Parodontitis).

Wichtig ist, dass nur Patienten mit weiten Zahnzwischenräumen untersucht wurden, bei denen die Anwendung von Interdentalbürstchen Sinn macht. In jugendliche, gesunde und enge Zahnzwischenräume mit einer vollständig ausgebildeten Zahnfleischpapille Bürstchen mit Gewalt hinein zu stopfen, dürfte mehr schaden als nutzen.

Von 234 gefundenen Artikeln wurden letztlich 9 Studien aufgrund ihrer wissenschaftlichen Güte ausgewählt.

Resultat:

  1. Interdentalbürstchen + Zahnbürste entfernt mehr Zahnbelag als die Zahnbürste allein – war eigentlich zu erwarten.
  2. Interdentalbürstchen entfernen Zahnbelag (Plaque) sogar besser als Zahnseide oder Zahnhölzchen – vorausgesetzt die Zahnzwischenräume sind weit.
  3. Inwieweit Interdentalbürsten bei der Beseitigung von Zahnfleischentzündungen wirksam sind, konnten die vorliegenden Studien nicht zeigen.
  4. Bei der Verringerung der Taschensondierungstiefen sind Zahnzwischenraumbürstchen sogar der Zahnseide überlegen und damit für Parodontosepatienten mit weiten Interdentalräumen empfehlenswert.

Referenzen:

  1. Slot DE, Dörfer CE, Van der Weijden GA The efficacy of interdental brushes on plaque and parameters of periodontal inflammation: a systematic review Int J Dent Hygiene 2008; 6: 253–264